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Zwölfmeilenzone
Zwölf|mei|len|zo|ne, die:
entlang der Küste verlaufender, 12 Seemeilen breiter Meeresstreifen, dessen äußerer Rand das Hoheitsgebiet bestimmter Küstenstaaten begrenzt.

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Zwölfmeilenzone,
 
Völkerrecht: Dreimeilenzone, Seerecht.

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Zwölf|mei|len|zo|ne, die: entlang der Küste verlaufender, 12 Seemeilen breiter Meeresstreifen, dessen äußerer Rand das Hoheitsgebiet bestimmter Küstenstaaten begrenzt.

Universal-Lexikon. 2012.