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Grụnd|stein 〈m. 1〉
1. erster Stein beim Beginn eines Baues, oft feierlich gelegt
2. 〈fig.〉 Beginn, Anfang
● den \Grundstein zu einem Gebäude legen; damit wurde der \Grundstein für eine neue Forschung gelegt 〈fig.〉
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Grụnd|stein, der:
Stein, der in einer feierlichen Zeremonie symbolisch als erster Stein der Grundmauer eines Gebäudes gesetzt wird:
den G. einmauern;
☆ der G. zu etw. sein (der entscheidende Anfang von etw. sein: ihr erstes Konzert war der G. zu einer großen Karriere);
den G. zu etw. legen (1. mit der Grundsteinlegung symbolisch den Bau eines Gebäudes beginnen. 2. die Grundlage für die Entwicklung von etw. schaffen, die Entwicklung von etw. einleiten).
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Grụnd|stein, der: Stein, der in einer feierlichen Zeremonie symbolisch als erster Stein der Grundmauer eines Gebäudes gesetzt wird: den G. einmauern; *der G. zu etw. sein (der entscheidende Anfang von etw. sein): ihr erstes Konzert war der G. zu einer großen, für eine große Karriere; den G. zu etw. legen (1. mit der Grundsteinlegung symbolisch den Bau eines Gebäudes beginnen. 2. die Grundlage für die Entwicklung von etw. schaffen, die Entwicklung von etw. einleiten: Die Würstchenbude war eine Goldgrube und legte den G. für das Hotel [Danella, Hotel 47]; dass dieses Geständnis ... den G. zu einer lange dauernden Liebe legte [Brecht, Groschen 90]).
Universal-Lexikon. 2012.