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abschleppen
schleppen

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ab|schlep|pen ['apʃlɛpn̩], schleppte ab, abgeschleppt:
1. <tr.; hat ziehend fortbewegen:
ein falsch geparktes Auto abschleppen lassen.
Syn.: wegziehen.
2. <+ sich> (ugs.) sich mit dem Schleppen von etwas Schwerem abmühen:
sie hat sich mit dem Koffer abgeschleppt.
Syn.: sich abplagen, sich abrackern (ugs.).
3. <tr.; hat (ugs.) jmdn. [wider dessen Willen] irgendwohin bringen:
einen Betrunkenen abschleppen; er wollte sie [in seine Wohnung] abschleppen.

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ạb||schlep|pen 〈V. tr.; hatwegschleppen ● ein Fahrzeug \abschleppen ein nicht mehr fahrtüchtiges Fahrzeug abtransportieren; jmdn. \abschleppen 〈fig.; umg.〉 jmdn. (meist gegen seinen Willen) mitnehmen; sich mit etwas \abschleppen durch schweres Tragen abplagen, sich mit einer zu großen Last abmühen

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ạb|schlep|pen <sw. V.; hat:
1.
a) ein Fahrzeug mit einem anderen Fahrzeug irgendwohin ziehen, abtransportieren:
ein Auto, ein Schiff a.;
ich musste mich a. lassen;
b) (salopp scherzh.) jmdn. (oft wider dessen Willen) irgendwohin bringen:
einen Betrunkenen a.;
jmdn. noch für ein Bier, in eine Kneipe a.;
er wollte sie [in seine Wohnung] abschleppen.
2. <a. + sich> (ugs.) sich mit dem Tragen eines schweren Gegenstandes abmühen:
ich habe mich mit dem Koffer, an dem Koffer abgeschleppt.

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ạb|schlep|pen <sw. V.; hat: 1. a) ein Fahrzeug mit einem anderen Fahrzeug irgendwohin ziehen, abtransportieren: ein Auto, ein Schiff a.; ich musste mich (mein Fahrzeug) a. lassen; Polizei lässt ... 78 Autos a. (lässt falsch geparkte Autos wegschaffen; Stuttg. Zeitung 30. 10. 89, 19); b) (salopp scherzh.) jmdn. (oft wider dessen Willen) irgendwohin bringen: einen Betrunkenen a.; jmdn. noch für ein Bier, in eine Kneipe a.; er wollte sie [auf seine Bude] a.; Er schleppte mich ab in die Pizzeria (Seghers, Transit 131). 2. <a. + sich> (ugs.) sich mit dem Tragen eines schweren Gegenstandes abmühen: ich habe mich mit/an dem Koffer abgeschleppt.

Universal-Lexikon. 2012.