Ver|sị|che|rungs|mak|ler, der:
Handelsmakler, der den Abschluss von Versicherungsverträgen vermittelt.
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Versicherungsmakler,
ein Handelsmakler, der den Abschluss von Versicherungsverträgen vermittelt, v. a. bei Versicherungen für Gewerbe- und Industriekunden. Im Unterschied zum Versicherungsvertreter steht er nicht zum Versicherer, sondern zum Versicherungsnehmer in festen Beziehungen, für den er als Beauftragter Versicherungsschutz besorgt. Der Versicherungsmakler erhält für einen Vertragsabschluss vom Versicherer eine Provision (Courtage).
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Ver|sị|che|rungs|mak|ler, der: Handelsmakler, der den Abschluss von Versicherungsverträgen vermittelt.
Universal-Lexikon. 2012.