Ver|rẹch|nungs|ein|heit, die (Wirtsch.):
im internationalen u. im innerdeutschen Handel vereinbarte Einheit, nach der zu leistende Zahlungen abgerechnet werden (Abk.: VE).
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Verrechnungs|einheit,
Abkürzung VE, zwischen Staaten vereinbarte Einheit zur Abrechnung des bi- oder multilateralen Waren- und Zahlungsverkehrs. Meist wird keine Währungseinheit beteiligter Länder verwendet, sondern eine Drittwährung (Verrechnungswährung), z. B. eine internationale Leitwährung wie der US-Dollar (Verrechnungsdollar).
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Ver|rẹch|nungs|ein|heit, die (Wirtsch.): im internationalen u. im innerdeutschen Handel vereinbarte Einheit, nach der zu leistende Zahlungen abgerechnet werden (Abk.: VE).
Universal-Lexikon. 2012.