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hinterlassen
vermachen; vererben

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hin|ter|las|sen [hɪntɐ'lasn̩], hinterlässt, hinterließ, hinterlassen <tr.; hat:
1.
a) nach dem Tode zurücklassen:
eine Frau und vier Kinder hinterlassen; viele Schulden hinterlassen.
b) nach dem Tode als Vermächtnis, Erbe überlassen:
jmdm. ein großes Grundstück hinterlassen.
Syn.: vererben, vermachen, verschreiben.
2.
a) beim Verlassen eines Ortes zurücklassen:
ein Zimmer in großer Unordnung hinterlassen.
b) beim Verlassen eines Ortes zur Kenntnisnahme zurücklassen:
[jmdm., für jmdn.] eine Nachricht hinterlassen.
3. durch vorausgehende Anwesenheit, Einwirkung verursachen, hervorrufen; als Wirkung zurücklassen:
im Sand Spuren hinterlassen; [bei jmdm.] einen guten Eindruck hinterlassen.

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hin|ter|lạs|sen 〈V. tr. 174; hat〉 (jmdm.) etwas \hinterlassen
1. (einem anderen) zurücklassen
2. vererben; Sy nachlassen (4)
● eine Bestellung, einen Auftrag, Schulden \hinterlassen; er hinterlässt ein großes Durcheinander; so unordentlich kannst du doch das Zimmer nicht \hinterlassen!; \hinterlassene Werke postume, erst nach dem Tode des Verfassers veröffentlichte Werke

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1hin|ter|lạs|sen <st. V.; hat:
1.
a) nach dem Tode zurücklassen:
eine Frau und vier Kinder h.;
viele Schulden h.;
hinterlassene (nachgelassene) Schriften;
b) nach dem Tode als Vermächtnis, Erbe überlassen:
dem Sohn ein Grundstück h.
2.
a) beim Verlassen eines Ortes zurücklassen:
ein Zimmer in großer Unordnung h.;
b) beim Verlassen eines Ortes zur Kenntnisnahme zurücklassen:
[jmdm., für jmdn.] eine Nachricht h.;
er hinterließ [auf einem Zettel], dass er bald wiederkomme.
3. durch vorausgehende Anwesenheit, Einwirkung verursachen, hervorrufen; als Wirkung zurücklassen:
im Sand Spuren h.;
[bei jmdm.] einen guten Eindruck h.
2hịn|ter|las|sen <st. V.; hat (ostmd., südd., österr. ugs.):
nach hinten gehen, kommen, fahren usw. lassen:
lass mich mal hinter!

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1hin|ter|lạs|sen <st. V.; hat: 1. a) nach dem Tode zurücklassen: eine Frau und vier Kinder h.; viele Schulden h.; hinterlassene (nachgelassene) Schriften; b) nach dem Tode als Vermächtnis, Erbe überlassen: Das Vermögen, das sein Vater ihm hinterlassen hatte (Th. Mann, Buddenbrooks 56). 2. a) beim Verlassen eines Ortes zurücklassen: ein Zimmer in großer Unordnung h.; b) beim Verlassen eines Ortes zur Kenntnisnahme zurücklassen: [jmdm., für jmdn.] eine Nachricht h.; er hinterließ [auf einem Zettel], dass er bald wiederkomme; ich habe seinem Diener hinterlassen, was er sagen soll (Frisch, Cruz 42); Das Zimmer war aufgeräumt und leer ... Er sah sich um. Sie hatte nichts hinterlassen (Remarque, Triomphe 115). 3. durch vorausgehende Anwesenheit, Einwirkung verursachen, hervorrufen; als Wirkung zurücklassen: im Sand Spuren h.; [bei jmdm.] einen guten Eindruck h.; Bei niemandem hinterließen diese Worte eine größere Verlegenheit als bei dem Redner selbst (Strauß, Niemand 83); die hintere Stoßstange ... streifte den linken Kotflügel des Mercedes und hinterließ einen Kratzer (Remarque, Triomphe 388).
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2hịn|ter|las|sen <st. V.; hat (ostmd., südd., österr. ugs.): nach hinten gehen, kommen, fahren usw. lassen: lass mich mal hinter!

Universal-Lexikon. 2012.