* * *
Reue ['rɔy̮ə], die; -:tiefes Bedauern über eine als übel, unrecht, falsch erkannte Handlungsweise:
Reue zeigen, empfinden.
* * *
Reue 〈f. 19; unz.〉
1. schmerzliches Bedauern über das eigene Tun, brennender Wunsch, eine Handlung rückgängig machen zu können
2. Bereitschaft zur Buße
● große \Reue, keine \Reue fühlen, zeigen; bittere, tiefe \Reue empfinden [<ahd. (h)riuwa <westgerm. *hreuwa „seelischer Schmerz“]
* * *
tiefes Bedauern über etw., was nachträglich als Unrecht, als [moralisch] falsch empfunden wird:
aufrichtige, bittere, tiefe R. [über etw.] empfinden, fühlen;
[keine Spur von] R. zeigen;
Strafmilderung bei öffentlicher R.;
er tat es ohne R.;
tätige R. (Rechtsspr.; Abkehr eines Täters, einer Täterin von einer bereits eingeleiteten strafbaren Handlung u. seine/ihre aktive Bemühung, etwaigen Schaden zu verhindern).
* * *
Reue
[althochdeutsch (h)riuwa, ursprünglich »seelischer Schmerz«\],
1) christliche Kirchen: wesentlicher Akt der Buße; im katholischen Kirchenrecht eine der Voraussetzungen für den Empfang des Bußsakraments (c. 987 CIC.).
* * *
Reue, die; - [mhd. riuwe, ahd. (h)riuwa, urspr. = seelischer Schmerz, H. u.]: tiefes Bedauern über etw., was man getan hat od. zu tun unterlassen hat u. von dem man wünschte, man könnte es ungeschehen machen, weil man es nachträglich als Unrecht, als [moralisch] falsch empfindet: aufrichtige, bittere, tiefe R. [über etw.] empfinden, fühlen; R. ist die Voraussetzung für die Vergebung der Sünden; Eine R. über ihre Kinderlosigkeit habe ich von ihr nie vernommen (Frisch, Stiller 493); [keine Spur von] R. zeigen; Der Mandant sollte nachvollziehbar für das Gericht R. zeigen, nicht auffallend oder laut werden oder seine Tat beschönigen (Wirtschaftswoche 12. 3. 98, 266); die R. über sein Verhalten war geheuchelt, kam zu spät; Die ... genießen ... ihre Eisbecher, Milk-Shakes und Erfrischungen ohne R. (Heim, Traumschiff 205); Strafmilderung bei öffentlicher R.; tätige R. (Rechtsspr.; jmds. Abkehr von einer bereits eingeleiteten strafbaren Handlung u. seine aktive Bemühung, etwaigen Schaden zu verhindern).
Universal-Lexikon. 2012.