vorzeigen
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vor|wei|sen ['fo:ɐ̯vai̮zn̩], wies vor, vorgewiesen <tr.; hat:vorzeigen:
seinen Pass, eine Vollmacht vorweisen; der Fahrer konnte [dem Polizisten] keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen;
☆ etwas vorzuweisen haben: über etwas verfügen:
sie hat eine gute Ausbildung, hervorragende Englischkenntnisse, als Autorin schon einige Erfolge vorzuweisen.
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vor||wei|sen 〈V. tr. 277; hat〉 hervorholen u. zeigen, zur Prüfung zeigen ● den Ausweis, Pass \vorweisen; ausreichende Kenntnisse \vorweisen können
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vor|wei|sen <st. V.; hat:
a) vorzeigen:
seinen Pass, eine Vollmacht v.;
[dem Schaffner] seine Fahrkarte v.;
der Fahrer konnte keine gültige Fahrerlaubnis v. (hatte keine gültige Fahrerlaubnis [bei sich]);
☆ etw. vorzuweisen haben (über etw. verfügen: sie hat eine gute Ausbildung, hervorragende Englischkenntnisse, als Autorin schon einige Erfolge vorzuweisen);
das Haus weist einen großen Garten vor.
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vor|wei|sen <st. V.; hat: a) vorzeigen: seinen Pass, eine Vollmacht v.; [dem Schaffner] seine Fahrkarte v.; der Fahrer konnte keine gültige Fahrerlaubnis v. (hatte keine gültige Fahrerlaubnis [bei sich]); (sie) wiesen dem Gefreiten Asch ihre leeren Patronentaschen vor (Kirst, 08/15, 151); *etw. vorzuweisen haben (über etw. verfügen): sie hat eine gute Ausbildung, hervorragende Englischkenntnisse, als Autorin schon einige Erfolge vorzuweisen; Seit Jahren haben Simbabwe ... und Südafrika tüchtig wachsende Elefantenbestände vorzuweisen (natur 3, 1991, 54); Weil ich keinen Vater vorzuweisen hatte, blieben mir die anderen Männer fremd (Fels, Kanakenfauna 18); b) aufweisen; haben: Das provisorische Betriebsambulatorium, das heute auch eine Zahnarztpraxis vorweist (NNN 2. 10. 86, 3); Ab 1982 muss jeder Haushalt ein eigenes Müllgefäß v. (Saarbr. Zeitung 3. 10. 79, 13).
Universal-Lexikon. 2012.