* * *
Dos|si|er 〈[ dɔsje:] m. 6; schweiz.: n. 15〉 Sammlung von Schriftstücken, die eine bestimmte Sache od. einen bestimmten Vorgang betreffen ● ein \Dossier anlegen [frz., u. a. „Rückenlehne, Aktenbündel“]
* * *
Dos|si|er [dɔ'si̯e: ], das (veraltet: der); -s, -s [frz. dossier, zu: dos = Rücken, nach dem Rückenschild]:
1. umfänglichere Akte, in der alle zu einer Sache, einem Vorgang gehörenden Schriftstücke gesammelt sind:
ein D. [über jmdn.] anlegen;
belastendes Material in einem D. sammeln;
man hatte den Minister mit -s (Unterlagen, Schriftstücken) über Korruption und Misswirtschaft versorgt.
2. (bes. in der Presse in Form einer [Sonder]beilage o. Ä.) ↑ Dokumentation (1 b) zu einem bestimmten Thema:
die heutige Ausgabe enthält ein D. zum Thema Ökotourismus.
* * *
Dossier
[dɔs'je; französisch, zu dos »Rücken«, nach dem Rückenschild] das, -s/-s, Akte, die alle zu einer Sache, einem Vorgang gehörenden Schriftstücke enthält.
* * *
Dos|sier [dɔ'si̯e:], das (veraltet: der); -s, -s [frz. dossier, zu: dos = Rücken, nach dem Rückenschild]: umfänglichere Akte, in der alle zu einer Sache, einem Vorgang gehörenden Schriftstücke gesammelt sind: der Haftrichter unterzeichnet den Haftbefehl. Ihm liegt ein D. der politischen Kriminalpolizei über die Hausdurchsuchung vor (Chotjewitz, Friede 271); ein D. [über jmdn.] anlegen; belastendes Material in einem D. sammeln; In geheimnisvollen -s vergilben die Dokumente aus dem so heroischen und doch so bitteren Herbst 56 (Spiegel 41, 1981, 209); man hatte den Minister mit -s (Unterlagen, Schriftstücken) über Korruption und Misswirtschaft versorgt.
Universal-Lexikon. 2012.