Schụtz|ge|mein|schaft, die (Rechtsspr., Wirtsch.):
Zusammenschluss zum Schutz der Interessen von Inhabern unsicherer Wertpapiere:
eine S. gründen.
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Schutzgemeinschaft,
Schutzvereinigung, Schutzgenossenschaft, Vereinigung zur Wahrung wirtschaftlicher oder kultureller Interessen. Schutzgemeinschaften im wirtschaftlichen Bereich gibt es v. a. für den Kredit-, Anleger- und Sparerschutz. Im weiteren Sinn können auch die Verbraucherverbände, der Bund der Steuerzahler, der Bund der Versicherten oder der Deutsche Mieterbund zu den Schutzgemeinschaften gezählt werden.
Wichtigste Organisation für den Kreditschutz ist die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA®). Besondere Bedeutung für die Neuordnung des Wertpapierbesitzes nach dem Zweiten Weltkrieg (Wertpapierbereinigung) und die Aktienrechtsreform 1965 hatte die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e. V. (Abkürzung DSW; gegründet 1947; Sitz: Düsseldorf). Sie ist die älteste und mitgliederstärkste Vereinigung von Aktionären in Deutschland, Dachverband der deutschen Investmentclubs. Weitere Aktionärsvereinigungen sind z. B. die Schutzgemeinschaften der Kleinaktionäre e. V. (Abkürzung SdK; gegründet 1959; Sitz: Esslingen) und der Bundesverband privater Kapitalanleger e. V. Bonn (gegründet 1982; Sitz: Oberursel). Bekannteste Sparerschutzgemeinschaft ist die Gemeinschaft zum Schutz der deutschen Sparer, die 1956 von den Spitzenverbänden der deutschen Kredit- und Versicherungswirtschaft gegründet wurde (Sitz: Bonn). Sie tritt besonders für die Geldwertstabilität ein, um die Sparer vor inflationsbedingten Substanzeinbußen zu schützen.
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Schụtz|ge|mein|schaft, die (Rechtsspr., Wirtsch.): Zusammenschluss zum Schutz der Interessen von Inhabern unsicherer Wertpapiere: eine S. gründen.
Universal-Lexikon. 2012.