Schịff|fahrts|recht, das:
1. <Pl. selten> Gesamtheit der Rechtsvorschriften zur Regelung der mit der Schifffahrt zusammenhängenden Fragen.
2. eines der Rechte eines Staates zur Nutzung eines Wasserwegs.
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Schifffahrtsrecht,
Sammelbezeichnung für 1) innerstaatliche Rechtsvorschriften der Schifffahrt (Binnenschifffahrt); 2) allgemeine Grundsätze des Völkerrechts und Schifffahrtsverträge (Seerecht); 3) die Vorschriften der Küstenschifffahrt, im Wesentlichen im Küstenschiffahrtsgesetz vom 26. 7. 1957 in der Fassung vom 27. 9. 1994 geregelt.
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Schịff|fahrts|recht, das: Gesamtheit der Rechtsvorschriften zur Regelung der mit der Schifffahrt zusammenhängenden Fragen.
Universal-Lexikon. 2012.