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Ru|he|ständ|ler 〈m. 3〉 Beamter, Berufssoldat od. Richter im Ruhestand
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Ru|he|stand, der <o. Pl.>:
Status, den man (gewöhnlich als älterer Mensch) durch sein Ausscheiden aus dem Arbeitsleben erlangt:
in den R. gehen, treten, versetzt werden;
in den einstweiligen R. treten;
sie ist Rektorin im R. (Abk.: i. R.).
Dazu:
Ru|he|ständ|ler, der;
Ru|he|ständ|le|rin, die.
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Ru|he|ständ|ler, der: jmd., der im Ruhestand ist.
Universal-Lexikon. 2012.