Rẹst|wert, der:
nach der ↑ Abschreibung (1) der Anschaffungs- od. Herstellungskosten eines Gegenstandes o. Ä. verbleibender Buchwert.
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Restwert,
nach Abschreibung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Anlagegutes verbleibender Buchwert. Am Ende der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer kann der Restwert dem Altmaterial- oder Schrottwert entsprechen.
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Rẹst|wert, der: nach der ↑Abschreibung (1) der Anschaffungs- od. Herstellungskosten eines Gegenstandes o. Ä. verbleibender Buchwert.
Universal-Lexikon. 2012.