Pro|zẹss|ge|richt, das (Rechtsspr.):
zur Entscheidung berufenes Gericht (im Unterschied zum Vollstreckungsgericht).
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Prozẹssgericht,
im Zivilprozess der Spruchkörper eines Gerichts, vor dem das Erkenntnisverfahren (Erkenntnis) durchgeführt und von dem es entschieden wird.
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Pro|zẹss|ge|richt, das (Rechtsspr.): zur Entscheidung berufenes Gericht (im Unterschied zum Vollstreckungsgericht).
Universal-Lexikon. 2012.