Pro|to|no|tar, der; -s, -e:
1. [mlat. protonotarius, zu griech. prõtos ↑ (proto-, Proto-) u. ↑ Notar] (im MA.) höhergestellter Notar in der Kanzlei eines weltlichen Herrschers od. des Papstes.
2. (kath. Kirche) Prälat der Kurie mit bes. Funktionen u. Privilegien.
* * *
Proto|notar,
höher gestellter Angehöriger der mittelalterlichen Papst-, Kaiser- und Fürstenkanzlei. In der kaiserlichen Kanzlei war der Protonotar seit Friedrich I. Barbarossa als Vertreter des Kanzlers der eigentliche Leiter der Geschäfte; seit dem 13. Jahrhundert war sein Titel Vicecancellarius. Seit der 2. Hälfte des 14. Jahrhunderts wurden die Notare der päpstlichen Kanzlei im Unterschied zu anderen Protonotaren genannt, ohne im Kollegium der Schreiber eine herausragende Stellung einzunehmen. In der fürstlichen Kanzlei des späten Mittelalters war die Bezeichnung Protonotar Vorläufer des Titels »Kanzler«.
* * *
Universal-Lexikon. 2012.