preis|be|rei|nigt <Adj.> (Wirtsch.):
die Preisentwicklung berücksichtigend, unter Berücksichtigung der Preisentwicklung:
der Umsatz stieg p. um drei Prozent.
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preisbereinigt,
erläuternder Zusatz bei Wertangaben, der zum Ausdruck bringen soll, dass die Preisentwicklung berücksichtigt wurde. P. werden z. B. Umsatzzahlen, um zu verdeutlichen, inwieweit die Umsatzsteigerung auf einer mengenmäßigen Absatzsteigerung oder auf Produktpreissteigerungen beruht. Eine Preisbereinigung erfolgt auch durch die Deflationierung.
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preis|be|rei|nigt <Adj.> (Wirtsch.): die Preisentwicklung berücksichtigend, unter Berücksichtigung der Preisentwicklung: Der Umsatz der deutschen Maschinenbauer expandierte ... im vergangenen Jahr um 7 - p. um 3 - Prozent auf rund 111 Milliarden DM (Saarbr. Zeitung 14. 3. 80, 4).
Universal-Lexikon. 2012.