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Preisauszeichnung
Preis|aus|zeich|nung, die:
Preisangabe bei Waren u. Dienstleistungen (durch Preisschilder, Preistafeln o. Ä.).

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Preis|auszeichnung,
 
Preis|angabe, die Kenntlichmachung des geforderten Preises für Waren und/oder Dienstleistungen durch den Anbieter. Gemäß Preisangabenverordnung vom 14. 3. 1985 gelten die Grundsätze der Preiswahrheit und Preisklarheit. Demnach hat jeder, der Letztverbrauchern gewerbs- beziehungsweise geschäftsmäßig oder regelmäßig Waren und Dienstleistungen anbietet oder für sie öffentlich wirbt, die Preise anzugeben, die einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile unabhängig von einer Rabattgewährung zu zahlen sind (Endpreise). Soweit es der Verkehrsauffassung entspricht, sind auch die Verkaufseinheit und die Gütebezeichnung anzugeben, auf die sich die Preise beziehen. Auf die Verhandlungsbereitschaft über den Preis kann verwiesen werden. Preisangaben pro Mengen- oder Volumeneinheit (Unit-Pricing; z. B. Kilopreise, Literpreise) sind nur bei loser Ware und im Eichgesetz festgelegten Packungsgrößen erforderlich.
 
Im Handel müssen Waren, die in Schaufenstern oder in sonstiger Weise sichtbar ausgestellt sind, sowie Waren, die vom Verbraucher unmittelbar entnommen werden können, durch Beschriftung der Ware (Produktpreisauszeichnung) oder durch Preisschilder (Regalpreisauszeichnung) ausgezeichnet werden (Preisauszeichnungspflicht). Besondere Vorschriften gelten für Anbieter von Dienstleistungen (z. B. Aushang von Preisverzeichnissen), für das Gaststättengewerbe (z. B. Aufstellung und Auslage sowie Aushang von Preisverzeichnissen für Speisen und Getränke), für Tankstellen (z. B. für heranfahrende Kraftfahrer deutlich lesbare Angabe der Kraftstoffpreise) und Parkplätze sowie für Kreditinstitute (z. B. Angabe des anfänglichen effektiven Jahreszinses bei Krediten). Ausnahmen von den Vorschriften der Preisauszeichnung gelten u. a. für das Angebot von Waren und Leistungen an Letztverbraucher für berufliche, gewerbliche oder behördliche Zwecke sowie für Antiquitäten und Kunstgegenstände.

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Preis|aus|zeich|nung, die: Preisangabe bei Waren u. Dienstleistungen (durch Preisschilder, Preistafeln o. Ä.).

Universal-Lexikon. 2012.