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In|cen|tive 〈[ınsɛ̣ntıv] m. 6〉
1. 〈Wirtsch.〉 Gratifikation od. Bonus, durch die bzw. den Mitarbeiter motiviert werden sollen
2. 〈allg.〉 Anreiz, eine bestimmte Tätigkeit auszuführen
[engl., „Anreiz“]
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In|cen|tive [ɪn'sɛntɪv ], das; -s, -s [engl. incentive = Anreiz, zu spätlat. incentivus = anregend, reizend]:
a) <Pl.> durch wirtschaftspolitische (meist steuerliche) Maßnahmen ausgelöste Anreizeffekte zu erhöhter ↑ ökonomischer (1) Leistungsbereitschaft;
b) von einem Unternehmen seinen Mitarbeiter[inne]n angebotene Gratifikation (z. B. in Form von Geld, Sachleistungen od. Incentivereisen), die zur Leistungssteigerung anreizen soll.
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In|cen|tive [ɪn'sɛntɪv], das; -s, -s [engl. incentive = Anreiz, zu spätlat. incentivus = anregend, reizend]: a) <Pl.> durch wirtschaftspolitische (meist steuerliche) Maßnahmen ausgelöste Anreizeffekte zu erhöhter ökonomischer (1) Leistungsbereitschaft; b) von einem Unternehmen seinen Mitarbeitern angebotene Gratifikation (z. B. in Form von Geld, Sachleistungen od. Incentivereisen), die zur Leistungssteigerung anreizen soll: Ansonsten gilt: -s nur für den Außendienst (w & v 2. 10. 92, 84); c) Inzentiv: Nicht die Ziele (= bei Incentivereisen) sollen das I. sein, sondern die Events, die dort stattfinden (w & v 2. 10. 92, 92).
Universal-Lexikon. 2012.