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Osterfeuer
Os|ter|feu|er, das:
am Vorabend des Osterfestes (auf Bergen) entzündetes Feuer.

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Osterfeuer,
 
das brauchtümliche Abbrennen eines Holzstoßes am Abend des 1. Ostertages oder in der Osternacht. Das älteste Zeugnis, ein Antwortbrief des Papstes Zacharias an Bonifatius aus dem Jahr 751, legt nahe, dass das Osterfeuer ursprünglich ein vorchristliches Frühjahrsfeuer war. Die brauchtümliche Gemeinschaftsfeier des Dorfes, beginnend mit dem Zusammentragen des Holzes, hat häufig religiöse Züge (Beten, Aneinanderreihen von kleinen Feuern zu religiösen Zeichen wie Kreuz und Kelch). Die Asche des Osterfeuers im Haus sollte vor Blitzschlag schützen, Krankheiten und Schädlinge vertreiben, die Felder fruchtbar machen. Für eine feste Tradition liegen erst seit dem 15. Jahrhundert Belege vor, wobei nicht immer deutlich ist, ob es sich um ein weltliches Osterfeuer oder um die kirchliche Feuererneuerung des Karsamstages handelt. Im oberdeutschen Raum, für den das Osterfeuer zunächst gut bezeugt ist, verlor es im 16. Jahrhundert an Bedeutung gegenüber den Fasten- und Johannisfeuern. Der Brauch des Osterfeuers hat sich bis ins 20. Jahrhundert v. a. im norddeutschen Raum und im österreichischen Alpengebiet erhalten.
 
Literatur:
 
R. Wolfram: Die Jahresfeuer (Wien 1972).

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Os|ter|feu|er, das: am Vorabend des Osterfestes (auf Bergen) entzündetes Feuer.

Universal-Lexikon. 2012.