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Lọg|buch 〈n. 12u〉 Buch, in das alle naut. Beobachtungen u. Vorkommnisse an Bord eingetragen werden; Sy Schiffsjournal, Schiffstagebuch
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Tagebuch auf Seeschiffen, in das alle für die Seefahrt wichtigen Beobachtungen eingetragen werden.
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Lọgbuch,
gesetzlich vorgeschriebenes Schiffstagebuch (§ 520 HGB), das in Verantwortung des Kapitäns laufend zu führen ist; das Logbuch ist eine Urkunde, in der alle wesentlichen Daten und Ereignisse einer Reise (z. B. Schiffszustand, Besatzung, Ladung, Reiseverlauf) festzuhalten sind.
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Lọg|buch, das [zu ↑Log] (Seew.): Tagebuch auf Seeschiffen, in das alle für die Seefahrt wichtigen Beobachtungen eingetragen werden.
Universal-Lexikon. 2012.