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Landgewinnung
Lạnd|ge|win|nung, die:
Neulandgewinnung.

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Landgewinnung,
 
Neulandgewinnung, Gewinnung von Bodenflächen durch Auflandung von Flächen im Watten- und Flussdeltabereich, durch Strandaufspülungen (Küstenschutz), durch Abdämmung von Buchten mit künstlicher Entwässerung durch ein Pumpwerk, durch Trockenlegung von Binnenseen oder durch Entwässerung von Mooren und Sümpfen; früher v. a. zur Schaffung landwirtschaftlicher Nutzflächen, heute insbesondere als Maßnahme des aktiven Küstenschutzes, z. B. zur Gewinnung von Vorland vor einem Schardeich (Deich), um damit den Wellenangriff auf das Bauwerk beträchtlich zu vermindern. Dazu leitet man den Flutstrom durch Hauptgräben in von Lahnungen umgrenzte Felder des Wattenmeeres, in denen sich das Wasser über ausufernde Quergräben und Grüppen rasch und ziemlich gleichmäßig verteilt und sich die mitgeführten Schwebstoffe als Schlick ablagern können. Nach Bildung eines »Algenrasens« siedelt sich bei Erreichen einer Höhe von etwa 30 cm unter Mitteltidehochwasser (MThw) der bodenfestigende Queller mit Schlick- und Seegras an (es entstehen »Quellerwiesen«), später folgen Salzgras, Strandaster und Stranddreizack (»Salzwiesen«), die als Schafweide genutzt werden. Mit zunehmender Auflandung und Entsalzung werden Süßgräser und Weißklee eingesät. Wenn etwa 80 cm Höhe über MThw erreicht sind, wird das Gelände eingedeicht. Aus dem bisherigen Vorland ist dann ein Koog oder Polder (Groden) geworden.

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Lạnd|ge|win|nung, die: Erweiterung des Deichvorlandes durch Ausdehnung der Eindeichungen zur landwirtschaftlichen Nutzung od. Sicherung der ↑Küste (a).

Universal-Lexikon. 2012.