Pfạrr|amt 〈n. 12u〉 Amtsräume des Pfarrers; Sy Pfarrei (1)
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Pfạrr|amt, das:
1. Dienststelle eines [Gemeinde]pfarrers:
aufs P. gehen.
2. Amt eines Pfarrers.
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Pfarr|amt,
das Amt des Pfarrers, gebunden an ein Gebiet oder an einen Personenstand; das Pfarramt ist Kirchenamt und öffentliche Behörde ohne staatliche Mitwirkung.
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Pfạrr|amt, das: 1. Dienststelle eines [Gemeinde]pfarrers: aufs P. gehen. 2. Amt eines Pfarrers: Das Geheimnis seines Erfolges als Dichter und Schriftsteller liegt darin, dass er sein P. ernst nimmt (DS magazin 10. 10. 82, 18).
Universal-Lexikon. 2012.