das Gehör betreffend
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au|di|tiv 〈Adj.〉
1. das Hören betreffend, auf ihm beruhend, zum Hören dienend
2. vorwiegend mit Gehörsinn begabt
[zu lat. audire „hören“]
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au|di|tiv <Adj.>:
1. (Med.)
a) das Hören, den Gehörsinn betreffend, darauf beruhend;
b) (in Bezug auf das menschliche Gehör) fähig, Sprachlaute wahrzunehmen u. zu analysieren.
2. (Psychol.) vorwiegend mit Gehörsinn begabt.
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Auditiv
der, -s/-e, Sprachwissenschaft: ein Modus, der angibt, dass man einen Sachverhalt nach dem Hörensagen berichtet (z. B. in den uralischen Sprachen).
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au|di|tiv <Adj.>: 1. (Med.) a) das Hören, den Gehörsinn betreffend, darauf beruhend; b) (in Bezug auf das menschliche Gehör) fähig, Sprachlaute wahrzunehmen u. zu analysieren. 2. (Psych.) vorwiegend mit Gehörsinn begabt.
Universal-Lexikon. 2012.