Kạmpf|hub|schrau|ber, der (Militär):
mit Waffen zur Bekämpfung gegnerischer Ziele ausgerüsteter Hubschrauber.
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Kampfhubschrauber,
Sammelbezeichnung für alle zur direkten Bekämpfung gegnerischer Ziele sowie zur Wahrnehmung anderer militärischer Aufgaben eingesetzten und entsprechend bewaffneten und ausgerüsteten Hubschrauber. Zu den Kampfhubschraubern zählen so genannte Angriffshubschrauber und Kampfunterstützungshubschrauber sowie Bordhubschrauber auf Kriegsschiffen, die der U-Boot-Bekämpfung dienen, jedoch nicht unbewaffnete Transporthubschrauber.
Angriffshubschrauber (Kampfhubschrauber i. e. S.; englisch attack helicopter), wie z. B. der russische Typ Mi-24 »Hind« und der amerikanische AH-64 A »Apache«, sind mit panzerbrechenden Lenkwaffen, Luft-Boden- oder Luft-Luft-Lenkwaffen sowie mit einem integrierten Feuerleit- und Zielsystem für diese Waffen ausgerüstet. Dazu zählen auch die ausschließlich zur Bekämpfung gepanzerter Fahrzeuge vorgesehenen »Panzerabwehrhubschrauber« (englisch anti-tank helicopter), z. B. der deutsche BO-105 PAH. Kampfunterstützungshubschrauber sind mit zahlreichen Selbstverteidigungs- und Streuwaffen, u. a. mit Bordmaschinengewehren, Bordkanonen, ungelenkten Raketen, Bomben oder Streubomben, ausgerüstet. In der Entwicklung befinden sich »Jagdhubschrauber«, die für den Einsatz speziell gegen feindliche Luftfahrzeuge aller Art optimiert werden.
Universal-Lexikon. 2012.