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In|hi|bi|ti|on 〈f. 20〉
2. 〈veraltet〉 Verbot
[<lat. inhibitio „Hemmung“]
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In|hi|bi|ti|on [lat. inhibere = hemmen, zurückhalten]: die Hemmung oder Unterdrückung der spezif. Wirkung eines Stoffes (z. B. eines Enzyms oder Katalysators) oder die Hemmung eines Prozesses (z. B. einer Kettenreaktion) durch einen zugesetzten Stoff (Inhibitor, z. B. ein Antioxidans).
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I Inhibition,
Hemmung.
II
Inhibition
[lateinisch »das Hemmen«] die, -/-en, Datenverarbeitung: 1) eine Verknüpfung zweier Variablen A und B in der Schaltalgebra, die nur dann den Wert 1 annimmt, wenn die Variable A = 1 und die Variable B = 0 ist; 2) in Magnetkernspeichern die Einschreibblockierung in einen selektierten Kern.
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In|hi|bi|ti|on, die; -, -en [lat. inhibitio] (veraltet): Verhinderung; gerichtliches Verbot, einstweilige Verfügung.
Universal-Lexikon. 2012.