Ju|gend|werk, das:
bei dieser Zeichnung handelt es sich um ein J. der Künstlerin.
2. Einrichtung zur Pflege internationaler Kontakte von Jugendlichen u. Jugendorganisationen (z. B. das Deutsch-Polnische Jugendwerk).
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Jugendwerk,
Einrichtung der Jugendförderung v. a. zur Pflege internationaler Kontakte von Jugendlichen und Jugendorganisationen, z. B. das Europäische Jugendwerk im Europarat, gegründet 1972, das Deutsch-Französische Jugendwerk, gegründet 1963 (Deutsch-Französischer Vertrag) und das Deutsch-Polnische Jugendwerk, gegründet 1993 (Deutsch-Polnischer Vertrag).
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Ju|gend|werk, das: ↑Jugendarbeit (3).
Universal-Lexikon. 2012.