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Pate
Taufpate; Betreuer; Begleiter

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Pa|te ['pa:tə], der; -n, -n:
männliche Person, die bei der Taufe eines Kindes anwesend ist und die die Verpflichtung hat, sich (neben den Eltern) um die christliche Erziehung des Kindes zu kümmern:
ich bin Sophies Pate.
Zus.: Taufpate.

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Pa|te 〈m. 17Tauf- bzw. Firmzeuge, der die Mitverantwortung für die christl. Erziehung des Kindes (Täuflings bzw. Firmlings) übernimmt; Sy 〈oberdt.〉 Godel, 〈oberdt.〉 Gödel, Patenonkel ● bei einem Kind \Pate stehen die Patenschaft eines K. übernehmen; bei etwas \Pate stehen auf etwas maßgeblichen Einfluss nehmen, etwas in seinem Sinne prägen [<lat. pater spiritualis „geistl. Vater“]

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1Pa|te, der; -n, -n [mhd. pade, über mlat. pater spiritualis = geistlicher Vater, zu lat. pater, Pater]:
1. (christl. Kirche) jmd., der (außer den Eltern) bei der Taufe eines Kindes als Zeuge anwesend ist u. für die christliche Erziehung des Kindes mitverantwortlich ist:
jmds. P. sein;
[bei] jmdm. P. stehen;
bei etw. P. stehen (ugs.; [durch sein Wirken, sein Vorhandensein] auf etw. entscheidenden Einfluss nehmen, etw. anregen, hervorrufen: bei diesem Stück hat offenbar Brecht P. gestanden).
2. (landsch., sonst veraltet) Patenkind.
3. (DDR) jmd., der (außer den Eltern) bei der sozialistischen Namengebung eines Kindes als Zeuge anwesend ist u. für die Erziehung des Kindes im sozialistischen Sinne mitverantwortlich ist.
2Pa|te, die; -, -n:
Patin.

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I
Pate
 
[zu lateinisch pater »Vater«], in den christlichen Kirchen der Zeuge oder die Zeugin (Patin) bei der Taufe (gegebenenfalls auch bei der Firmung). Ursprünglich der Bürge der erwachsenen Taufbewerber (Katechumene); mit dem Aufkommen der Kindertaufe (Ende des 2. Jahrhunderts) außerdem der mündige Vertreter des noch unmündigen Täuflings, der für diesen das Glaubensbekenntnis ablegt. Der Pate übernimmt im Verständnis der christlichen Kirchen neben den Eltern Mitverantwortung für die christliche Erziehung seines Patenkindes. Das Recht zum Patenamt kann Kirchenmitgliedern im Rahmen der Kirchenzucht (zeitweilig) entzogen werden. - Zum Brauchtum gehören die Patengeschenke.
 
II
Pate,
 
Nachbarinsel von Lamu, Kenia, mit den historischen Orten Siyu und Shanga.
 

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1Pa|te, der; -n, -n [mhd. pade, über mlat. pater spiritualis = geistlicher Vater, zu lat. pater, ↑Pater; 4: nach der dt. Übers. des Titels von F. Coppolas Spielfilm »The Godfather« (1969), der auf der Grundlage des gleichnamigen Romans von M. Puzo (*1920) das amerik. Mafiamilieu schildert]: 1. jmd., der (außer den Eltern) bei der Taufe eines Kindes als Zeuge anwesend ist u. für die christliche Erziehung des Kindes mitverantwortlich ist: jmds. P. sein; [bei] jmdm. P. stehen; jmdn. zum -n bitten, nehmen, haben; Ü Die -n (Helfer u. Beschützer) fühlen sich verantwortlich ..., sorgen sich um ihre Schützlinge ... Die Vietnamesen brauchen diese -n. Sie sind verloren in ihrem Schrecken aus der Vergangenheit (Saarbr. Zeitung 8./9. 12. 79, II); *bei etw. P. stehen (ugs.; [durch sein Wirken, sein Vorhandensein] auf etw. entscheidenden Einfluss nehmen, etw. anregen, hervorrufen): bei diesem Stück hat offenbar Brecht P. gestanden; dass die erstmals im Jahre 1977 durchgeführte Aktion ... als Modell für ähnliche Aktionen P. stand (Saarbr. Zeitung, 30. 11. 79, 31); jmdm. die -n sagen (landsch. veraltend; jmdm. die Leviten lesen; H. u.). 2. (landsch., sonst veraltet) Patenkind. 3. (DDR) jmd., der (außer den Eltern) bei der sozialistischen Namengebung eines Kindes als Zeuge anwesend ist u. für die Erziehung des Kindes im sozialistischen Sinne mitverantwortlich ist. 4. (Jargon) Oberhaupt einer mafiosen Organisation: erschossener Castellano: der P. starb wie im Film (Spiegel 52, 1985, 80); In Westeuropa, vor allem in Holland, führen fernöstliche -n ein gnadenloses Regiment (Spiegel 44, 1991, 114).
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2Pa|te, die; -, -n: a) Patin; b) Patenkind: ich will hier ... warten, ... dann gehe ich zu meiner P. (Cl. Brentano, Kasperl 354).

Universal-Lexikon. 2012.