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Freischaltung
frei|schal|ten <sw. V.; hat (Nachrichtent.):
(eine vom Betreiber eingerichtete Sperre aufheben u. einen Dienst o.Ä.) zur Nutzung freigeben:
eine Leitung, eine [Telefon]nummer f.;
eine Website im Internet f.
Dazu:
Frei|schal|tung, die; -, -en.

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Freischaltung,
 
allseitiges und allpoliges Trennen einer elektrischen Anlage oder eines Betriebsmittels von unter Spannung stehenden Teilen, um ein gefahrloses Arbeiten an dieser Anlage zu ermöglichen.

Universal-Lexikon. 2012.