Free|ware ['fri:wɛ:ɐ̯], die; -, -s (EDV):
Software, die kostenlos abgegeben wird u. beliebig kopiert, weitergegeben u. verändert werden darf.
* * *
Freeware
[dt. »freie Ware«], Software, die kostenlos verbreitet werden darf, was aber nicht bedeutet, dass der Autor die Rechte an ihr aufgegeben hätte. Freeware darf vom Benutzer nicht verändert und nicht weiter verkauft werden. Beim Freeware-Konzept kommt es dem Autor mehr auf die Verbreitung als auf die Einnahmen an; er behält sich aber oft eine spätere kommerzielle Nutzung vor. Andere nicht oder nur teilweise kommerzielle Konzepte zur Veröffentlichung von Software sind Shareware, freie Software und Public Domain.
Universal-Lexikon. 2012.