Frạcht|kos|ten <Pl.>:
Frachtgeld.
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Frachtkosten,
der beim Gütertransport durch Betriebsfremde (z. B. Spediteure) verursachte Teil der Transportkosten eines Unternehmens (Gegensatz: Beförderungskosten aufgrund betriebseigener Fuhrparks). Hinsichtlich ihrer Verbuchung sind Frachtkosten zu trennen nach Eingangs- und Ausgangsfrachten (Kosten des Wareneinkaufs gegen Vertriebskosten); in der Bilanz sind Frachtkosten Teil der Anschaffungskosten.
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Frạcht|kos|ten <Pl.>: Frachtgeld.
Universal-Lexikon. 2012.