Fahrt|be|reich, der (Seew.):
Bereich, für den ein Schiffsführer durch sein Patent zugelassen ist od. innerhalb dessen ein Schiff seiner Größe, Konstruktion o. Ä. entsprechend eingesetzt werden, fahren darf.
* * *
Fahrtbereich,
Schifffahrt: behördlich festgelegtes Seegebiet, in dem ein Schiff aufgrund seiner Ausrüstung und der Qualifikation der Besatzung fahren darf. Man unterscheidet u. a. Küstenfahrt, kleine Fahrt, große Fahrt.
* * *
Fahrt|be|reich, der (Seew.): Bereich, für den ein Schiffsführer durch sein Patent zugelassen ist od. innerhalb dessen ein Schiff seiner Größe, Konstruktion o. Ä. entsprechend eingesetzt werden, fahren darf.
Universal-Lexikon. 2012.