Ef|fẹk|ten|händ|ler, der (Bankw.):
Angestellter einer ↑ 2Bank, der im Auftrag seiner Firma Effektengeschäfte abschließt.
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Ef|fẹk|ten|händ|ler, der: Angestellter einer 2↑Bank, der im Auftrag seiner Firma Effektengeschäfte abschließt.
Universal-Lexikon. 2012.