Drụck|auf|trag, der:
a) (Verlagsw.) Auftrag an eine Druckerei, etw. zu drucken;
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Druckauftrag,
Befehl eines Anwendungsprogramms, ein Dokument auszudrucken. Auf diesen Befehl hin wird in der Regel zunächst eine Druckdatei angelegt, in der die Druckdaten zwischengespeichert werden. So lassen sich, wenn mehrere Druckaufträge eingehen, diese Aufträge in einer Druckerwarteschlange ordnen und der Reihe nach abarbeiten. Der Druck geschieht im Hintergrund, im Vordergrund kann der Benutzer gleichzeitig mit Anwendungsprogrammen weiterarbeiten.
Druckaufträge für kurze Dokumente oder Aufträge, die allein vorliegen, werden sofort ausgeführt, gelegentlich auch ohne Anlegen einer Druckdatei.
TIPP:
Unter Windows können Druckaufträge nicht nur aus den Anwendungsprogrammen heraus erteilt werden. Erscheinen Symbol und Name eines Dokuments in einem Fenster des Explorers, genügt ein rechter Mausklick auf das Symbol bzw. den Namen, gefolgt von einem Klick auf »Drucken« bzw. »Print«. Bei diesem Vorgehen wird immer der Standarddrucker mit den Standarddruckeinstellungen benutzt (es gibt keine weitere Rückfrage durch das System!).
Universal-Lexikon. 2012.