Ar|bi|t|ra|ti|on, die; - [engl. arbitration = Schlichtung] (Börsenw.):
Schiedswesen für Streitigkeiten an der Börse.
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Arbitration
[auch englisch ɑːbɪ'treɪʃn] die, -/-en, Schieds(gerichts)verfahren mit Schiedsspruch; die außergerichtliche Erledigung von Streitigkeiten im angelsächsischen Recht sowie im internationalen Handelsverkehr nach den Regeln der Internationalen Handelskammer und des Europäischen Übereinkommens über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit (1961); auch im Völkerrecht ein Mittel friedlicher Streiterledigung (Schiedsgerichtsbarkeit, Ständiger Schiedsgerichtshof).
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Ar|bi|tra|ti|on, die; - [engl. arbitration = Schlichtung]: Schiedswesen für Streitigkeiten an der Börse.
Universal-Lexikon. 2012.