Ạr|bei|ter|selbst|ver|wal|tung, die:
Verwaltung von Betrieben u. Institutionen durch die dort beschäftigten Arbeiter.
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Arbeiterselbstverwaltung,
in sozialistischen Marktwirtschaften, v. a. im Wirtschaftssystem Jugoslawiens von 1952 bis Ende der 80er-Jahre (Titoismus) partiell realisiertes Ordnungsprinzip, nach dem alle Entscheidungen in einem Unternehmen von den jeweiligen Mitarbeitern gleichberechtigt (gleiches Stimmrecht) getroffen werden. Diese betrieblichen Verfügungs- und Nutzungsrechte werden in der Regel an gewählte Räte (Arbeiter-, Betriebs- oder Produzentenräte) delegiert. Da Arbeiterselbstverwaltung nicht an anteiliges Vermögenseigentum gebunden ist, erfolgt die betriebliche Ergebnisrechnung nach dem Einkommensprinzip. Arbeiterselbstverwaltung wird auch in alternativen Unternehmen im Rahmen privatwirtschaftlicher Marktwirtschaften praktiziert.
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Ạr|bei|ter|selbst|ver|wal|tung, die: Verwaltung von Betrieben u. Institutionen durch die dort beschäftigten Arbeiter.
Universal-Lexikon. 2012.