Ạr|bei|ter|lied, das:
Kampflied der Arbeiterklasse.
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Arbeiterlied,
politisches Liedgut der organisierten Arbeiterbewegung; entstand in Deutschland mit der sich hier in der Mitte des 19. Jahrhunderts formierenden Arbeiterbewegung und begleitete sie als Mittel des politischen Willensausdrucks, der Agitation, der Mobilisierung und Solidarisierung bis in die Gegenwart hinein. Als erstes Lied dieser Art gilt das während des Weber-Aufstandes in den schlesischen Ortschaften Peterswaldau und Langenbielau im Frühjahr 1844 entstandene »Lied der schlesischen Weber«, das nach der Melodie des Volksliedes »Es liegt ein Schloss in Österreich« gesungen wurde. Im Volkslied liegt eine wichtige Wurzel des Arbeiterliedes, dessen Traditionen innerhalb der organisierten Arbeiterbewegung aufgegriffen und dabei an die Lebensweise des Proletariats wie die Bedingungen und Erfordernisse seines Kampfes für soziale Gerechtigkeit angepasst wurden. Soldatenlieder, Freiheitslieder und vaterländische Lieder der verschiedensten Art sind weitere Quellen für die den Arbeiterliedern zugrunde liegenden Melodien, denn sie besaßen einen hohen Verbreitungsgrad und konnten nicht selten sogar auf der Basis der Originaltexte durch geringfügige Umstellungen und Veränderungen in beißende Parodien verwandelt werden. Ein großer Teil der Arbeiterlieder geht aber auch auf Komponisten zurück, die wie Hanns Eisler (1898-1962) der Arbeiterklasse verbunden waren, oder aber, mit einem entsprechenden Talent begabt, ihr selbst entstammten. Musikalisch umfasst das Arbeiterlied eine Vielzahl von Liedgenres; das Spektrum reicht von den Hymnen wie die »Internationale« (1888) über Marschlieder, Balladen bis hin zum Song.
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Ạr|bei|ter|lied, das: Kampflied der Arbeiterklasse.
Universal-Lexikon. 2012.