Ạn|la|ge|be|ra|tung, die (Wirtsch.):
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Anlageberatung,
Dienstleistungsgeschäft der Kreditinstitute und anderer auf Anlageberatung spezialisierter Unternehmen und Personen (Anlageberater), das darauf gerichtet ist, Kapitalanlegern Empfehlungen und Entscheidungshilfen bei der Auswahl der Anlageobjekte sowie beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren u. a. Kapitalanlagen zu geben. Die Anlageberatung basiert auf der Analyse der wichtigsten für die Wertentwicklung einer Anlage maßgeblichen Faktoren (Aktienanalyse, Finanzanalyse) und setzt die exakte Klärung der Ziele und Interessen des zu Beratenden bezüglich Risikobereitschaft, Ertrag und Liquidität voraus. Auch die Vermögenssituation sowie steuerliche Aspekte sollten eine Rolle spielen (Anlegerschutz). Geldanlage, Kapitalanlage.
Universal-Lexikon. 2012.