Akademik

aufwarten
versorgen; Gastgeber sein; bewirten

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auf||war|ten 〈V. intr.; hat
1. mit etwas \aufwarten etwas anbieten, bereithalten
2. jmdm. \aufwarten jmdn. bedienen
● bei Tisch \aufwarten; mit einem Imbiss \aufwarten; mit Neuigkeiten \aufwarten N. zu erzählen wissen

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auf|war|ten <sw. V.; hat:
1.
a) (geh.) anbieten, vorsetzen:
den Gästen mit einer Flasche Champagner, mit einem fünfgängigen Menü a.;
b) zu bieten haben:
mit großen Neuigkeiten, Verbesserungen a. [können];
die Mannschaft wartete mit einer großen Leistung auf.
2. (veraltend) (Gäste) bedienen:
den Gästen a.
3. (geh. veraltet) jmdm. einen Höflichkeitsbesuch, seine Aufwartung machen:
gleich nach seiner Ankunft wartete er dem Bürgermeister auf.

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auf|war|ten <sw. V.; hat: 1. a) (geh.) anbieten, vorsetzen: den Gästen mit einer Flasche Champagner, mit einem fünfgängigen Menü a.; b) zu bieten haben: mit großen Neuigkeiten, Verbesserungen a. [können]; da sie schon nicht mit Schönheit a. konnte, hätte sie vielleicht eine hübsche Verlegenheit gerettet (Kronauer, Bogenschütze 127); Da er der beste Kenner dieses Werks war, konnte er immer wieder mit Gedanken und Formulierungen a., die von den Interpreten in der ganzen Welt ... übernommen wurden (Reich-Ranicki, Th. Mann 32); die Mannschaft wartete mit einer großen Leistung auf (bot eine große Leistung). 2. (veraltend) (Gäste) bedienen: den Gästen a. 3. (geh. veraltet) jmdm. einen Höflichkeitsbesuch, seine Aufwartung machen: gleich nach seiner Ankunft wartete er dem Bürgermeister auf. ∙ 4. a) (eine Frau) umwerben: Der Bruder hat unter der Truppe eine Tänzerin, mit der er schöntut ..., in der Stadt noch einige Frauen, denen er aufwartet (Goethe, Lehrjahre IV, 14); b) (vom Hund) Männchen machen: Du stehest still, er (= der Pudel) wartet auf (Goethe, Faust I, 1168); c) zu Diensten sein, gehorchen: breitete er ihn (= den Schatten) auf der Sonnenseite zu seinen Füßen aus, so, dass er zwischen den beiden ihm aufwartenden Schatten, dem meinen und dem seinen, daherging (Chamisso, Schlemihl 49).

Universal-Lexikon. 2012.