Akademik

antragen
empfehlen; nahebringen; (sich für etwas) aussprechen; anregen; andeuten; vorschlagen; nahelegen

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ạn||tra|gen 〈V. tr. 260; hat; veraltet; geh.〉 jmdm. etwas \antragen anbieten, vorschlagen ● jmdm. das „Du“ \antragen; einem Mädchen die Ehe, seine Hand \antragen ihm einen Heiratsantrag machen; jmdm. seine Hilfe \antragen; eine Kugel \antragen 〈Jägerspr.〉 schießen, abschießen

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ạn|tra|gen <st. V.; hat (geh.):
anbieten:
man trug ihr den Vorsitz an;
er hat mir das Du, seine Freundschaft angetragen.

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ạn|tra|gen <st. V.; hat: 1. a) (geh.) anbieten: man trug ihr den Vorsitz an; er hat mir das Du angetragen; sie hat mir ihre Freundschaft angetragen; ich habe mich ihr als Begleiter angetragen; wie wenn ein Mann einer Frau Geld für ihre Liebe anträgt (Musil, Mann 327); der Brief ist abgeschickt ... Ich habe ihr die Ehe angetragen (Frisch, Montauk 146); ∙ b) beantragen, einen Antrag (auf etw.) stellen: eine Beschwerde, in welcher er ... auf gesetzmäßige Bestrafung ... und auf Ersatz des Schadens antrug (Kleist, Kohlhaas 17); So trag' ich darauf an, dass die Vollstreckung des Richterspruchs ihm übertragen werde (Schiller, Maria Stuart IV, 6). 2. (Jägerspr.) (auf Wild) einen Schuss abgeben: Aus freier Hand über das offene Visier trug er ihm weidgerecht die Kugel mitten ins Leben an (Jagd 5, 1987, 134).

Universal-Lexikon. 2012.