fọrt|pflan|zungs|ge|fähr|dend; Syn.: reproduktionstoxisch: nennt die Gefahrstoff-VO als ↑ Gefährlichkeitsmerkmal bei Stoffen oder Zubereitungen, wenn sie bei Einführung in den Organismus nichtvererbbare Schäden der Nachkommenschaft hervorrufen, d. h. fruchtschädigend (embryotoxisch oder teratogen) wirken, oder wenn sie die Fortpflanzungsfunktionen oder -fähigkeit beeinträchtigen können. Vgl. erbgutverändernd.
Universal-Lexikon. 2012.