Akademik

fortpflanzungsgefährdend
fọrt|pflan|zungs|ge|fähr|dend; Syn.: reproduktionstoxisch: nennt die Gefahrstoff-VO als Gefährlichkeitsmerkmal bei Stoffen oder Zubereitungen, wenn sie bei Einführung in den Organismus nichtvererbbare Schäden der Nachkommenschaft hervorrufen, d. h. fruchtschädigend (embryotoxisch oder teratogen) wirken, oder wenn sie die Fortpflanzungsfunktionen oder -fähigkeit beeinträchtigen können. Vgl. erbgutverändernd.

Universal-Lexikon. 2012.