Ge|fahr|gut: svw. gefährliches Gut.
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Ge|fahr|gut, das (bes. Amtsspr.):
↑ Gut (3), von dem aufgrund seiner Beschaffenheit bes. im Zusammenhang mit der Beförderung auf öffentlichen Verkehrswegen eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehen kann; gefährliches Gut.
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Ge|fahr|gut, das <o. Pl.> (bes. Amtsspr.): Gesamtheit der Stoffe od. Gegenstände, von denen aufgrund ihrer Beschaffenheit bes. im Zusammenhang mit der Beförderung auf öffentlichen Verkehrswegen eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehen kann; gefährliche Güter.
Universal-Lexikon. 2012.