Flạm|men|fär|bung: eine für manche chem. Elemente charakteristische Färbung, die sich einer nichtleuchtenden ↑ Flamme mitteilt, wenn in ihr Verb. des Elements zum Verdampfen u. zur thermischen Anregung des Leuchtelektrons u. damit zur ↑ Emission der elementspezif. Spektrallinien gebracht werden, z. B. gelb (Na), rot (Li, Sr), violett (K), grün (Tl), blau (Cu). Vgl. ↑ Flammenemissionsspektroskopie.
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Flammenfärbung,
kennzeichnende Färbung von Flammen (z. B. der nicht leuchtenden Bunsenbrennerflamme) durch Salze einiger Elemente. Sie beruht darauf, dass die Elemente bei hohen Temperaturen Licht von bestimmter Spektralfarbe aussenden. Die Flammenfärbung kann zum analytischen Nachweis des betreffenden Elementes dienen (Flammenspektroskopie). Besonders empfindlich reagiert die Flamme auf Natriumsalze; schon geringste Spuren, die sich z. B. im Staub befinden, verursachen eine intensive Gelbfärbung. Kalium- und Rubidiumsalze liefern violette, Lithium- und Strontiumsalze rote, Calciumsalze ziegelrote, Barium-, Kupfer-, Thalliumsalze grüne, Blei-, Arsen-, Antimonsalze fahlblaue Färbungen. Zur Anwendung der Flammenfärbung in der Feuerwerkerei Pyrotechnik.
Universal-Lexikon. 2012.