Akademik

eingeboren
endemisch; autochthon (fachsprachlich); indigen (fachsprachlich); einheimisch; bodenständig; lang ansässig; ureingesessen; alteingesessen

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ein|ge|bo|ren1 〈Adj.〉 einzig ● Gottes \eingeborener Sohn [→ ein2]
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ein|ge|bo|ren2 〈Adj.〉
1. ererbt, angeboren (Eigenschaft)
2. inländisch, einheimisch, in einem Lande geboren u. dort lebend
[→ Eingeborene(r)]

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1ein|ge|bo|ren <Adj.> [mhd. īn(ge)boren, von lat. ingenuus]:
1. an einem bestimmten Ort, in einem bestimmten Land, in einer bestimmten Gegend geboren u. dort lebend, ansässig:
die -e Bevölkerung.
2. (geh.) von Geburt an vorhanden; angeboren:
einem Menschen -e Kräfte.
2ein|ge|bo|ren <Adj.> [mhd. einborn, ahd. einboran, zu 1ein, von kirchenlat. unigenitus] (christl. Rel.):
(von Christus) als Einziger geboren, einzig:
Gottes -er Sohn.

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1ein|ge|bo|ren <Adj.> [mhd. īn(ge)boren, LÜ von lat. ingenuus]: 1. an einem bestimmten Ort, in einem bestimmten Land, in einer bestimmten Gegend geboren u. dort lebend, ansässig: die -e Bevölkerung; Obwohl ..., sammelten sie im Inland Kontakte mit -en Häuptlingen (Grzimek, Serengeti 102). 2. (geh.) von Geburt an vorhanden; angeboren: einem Menschen -e Kräfte; Wahrscheinlich leben Sie ungesund, im Wettstreit mit Ihrer -en Veranlagung (Jahnn, Geschichten 206); Um aber so bescheiden abzutreten, hätte es eines Mindestmaßes an -er Freundlichkeit bedurft, und die besaß Grenouille nicht (Süskind, Parfum 28); dass diese Blindheit dem journalistischen Metier nicht e. ist (Enzensberger, Einzelheiten I, 91).
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2ein|ge|bo|ren <Adj.> [mhd. einborn, ahd. einboran, zu 1ein, LÜ von kirchenlat. unigenitus] (christl. Rel.): (von Christus) als Einziger geboren, einzig: Gottes -er Sohn.

Universal-Lexikon. 2012.