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Daten
Unterlagen; Informationen; Angaben; Aussagen; Datensammlung; Datenansammlung; Fakten; Wissen; Information; Statistik; Datenmaterial

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Da|ten ['da:tn̩], die <Plural>:
(durch Beobachtungen, Messungen, statistische Erhebungen usw. gewonnene) [Zahlen]werte; [technische] Größen, Angaben, Befunde:
exakte Daten bekannt geben.
Syn.: Werte.
Zus.: Personaldaten, Prüfdaten.

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Da|ten
1. 〈Pl. von〉 Datum
2. 〈nur Pl.; InformatikInformationen über Größen u. Werte

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Da|ten <Pl.>:
1. Pl. von Datum.
2. [nach engl. data, Pl. von: datum < lat. datum, datum] (durch Beobachtungen, Messungen, statistische Erhebungen u. a. gewonnene) [Zahlen]werte, (auf Beobachtungen, Messungen, statistischen Erhebungen u. a. beruhende) Angaben, formulierbare Befunde:
die technischen D. eines Geräts;
D. sammeln, gewinnen, weiterleiten;
geben Sie bitte Ihre D. durch.
3. (EDV) elektronisch gespeicherte Zeichen, Angaben, Informationen:
ich schicke dir die D. per E-Mail.
4. (Math.) zur Lösung od. Durchrechnung einer Aufgabe vorgegebene Zahlenwerte, Größen:
die D. in den Rechner eingeben.

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I
Daten,
 
Sammelbezeichnung für alle Informationen mit charakteristischer Bedeutung. Durch die Anwendung statistischer Methoden können - heute meist mit Computerunterstützung - Daten ausgewertet und in Merkmalszusammenhänge gebracht werden.
II
Daten
 
[Plural, engl. data, im Deutschen wird der Singular »Datum« nur selten gebraucht], nach DIN 44 300 »Zeichen oder kontinuierliche Funktionen, die zum Zweck der Verarbeitung aufgrund von bekannten oder unterstellten Vereinbarungen Informationen darstellen«. Daten in diesem Sinn werden nach ihrer äußeren Form unterteilt in Zeichen (Buchstaben, Ziffern, Sonderzeichen), Bilder, Texte, Sprache und Muster. Weiterhin muss unterschieden werden, ob Daten in maschinenlesbarer Form vorliegen, nur von Menschen interpretiert werden können oder beides zutrifft. Das Strafgesetzbuch versteht z. B. unter Daten nur maschinenlesbare und nicht vom Menschen unmittelbar einsichtige Informationen (§202a Abs. 2, »Ausspähen von Daten«). Ein weiterer rechtlich relevanter Begriff in diesem Zusammenhang sind »personenbezogene Daten«; laut dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind dies »Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person«. Für solche Daten gelten besondere Bestimmungen bezüglich Verarbeitung, Nutzung und Speicherung. Es gilt grundsätzlich das Datengeheimnis, das von Personen, die in der EDV arbeiten, auch nach ihrem Ausscheiden geachtet werden muss.

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Da|ten <Pl.> [2: nach engl. data, Pl. von: datum < lat. datum, ↑datum]: 1. Pl. von ↑Datum. 2. (durch Beobachtungen, Messungen, statistische Erhebungen u. a. gewonnene) [Zahlen]werte, (auf Beobachtungen, Messungen, statistischen Erhebungen u. a. beruhende) Angaben, formulierbare Befunde: die technischen D. eines Geräts; Unsere D.: Mein Mann ist 47, ich bin 46. Unser Sohn ist 23 (Hörzu 7, 1974, 86); ... sind wir dabei, wenn die D. für technische und organisatorische Aufgaben, für Finanzfragen, Operations-Research, Lehrzwecke u. v. a. mehr erstellt und programmiert werden (Delius, Siemens-Welt 36); D. sammeln, gewinnen, weiterleiten; geben Sie bitte Ihre D. durch; ob es richtig ist, bereits vor dem Zusammentreten der Tarifpartner ... D. zu setzen (Bundestag 189, 1968, 10 257); D. verarbeitende (die Datenverarbeitung betreffende, zu ihr gehörende, ihr dienende) Maschinen. 3. (Math.) zur Lösung od. Durchrechnung einer Aufgabe vorgegebene Zahlenwerte, Größen: die D. in den Rechner eingeben; Im Verlauf einer Untersuchung ... fütterte Robey den Elektronenrechner mit den D. von Kometenbahnen (Spiegel 44, 1965, 17).

Universal-Lexikon. 2012.