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chemische Reinigung
che|mi|sche Rei|ni|gung; Syn.: Chemischreinigung, Trockenreinigung, Kleiderbad: die Reinigung von Textilien, Leder- u. Rauchwaren durch Behandeln mit org. Lsgm. wie Benzinfraktionen oder Tetrachlorethylen, ggf. unter Zusatz von Reinigungsverstärkern. Die sog. Vollreinigung schließt eine Nachbehandlung mit Detachur ein.

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chemische Reinigung
 
[ç-], Chemischreinigung, Trockenreinigung, die Reinigung besonders von nichtwaschbarer Oberbekleidung (v. a. Textilien, auch Leder, Pelze) durch Behandeln mit organischen Lösungsmitteln (früher v. a. Benzin, heute meist Tetrachloräthylen u. a.; die geeigneten Lösungsmittel sind auf den Pflegekennzeichen der Textilien angegeben). Dem Reinigungsprozess liegen v. a. physikalische Vorgänge zugrunde (v. a. Lösen der fettigen Verschmutzungen im Reinigungsmittel). Durch »Reinigungsverstärker« (waschaktive Substanzen) und geringen Wassergehalt in der Reinigungsflotte werden zusätzlich wasserlösliche Verfleckungen entfernt, sodass sich eine Detachierung (örtliche Entfleckung) meist erübrigt. Man unterscheidet Vollreinigung (umfassende Pflegebehandlung) und Kleiderbad (ohne nachträgliches Entflecken, Appretieren oder Imprägnieren). Spezialbehandlungen (wie Aufbringen von Mottenschutzmitteln) können mit der chemischen Reinigung durchgeführt werden.
 
Abgase, die von Chemischreinigungsanlagen abgesaugt werden, müssen einem Abscheider zugeführt werden, der die Emission an leichtflüchtigen Halogenkohlenwasserstoffen im unverdünnten Abgas auf eine Konzentration von 20 mg je m3 begrenzt. Zur Reinigung des flüssigen Lösungsmittels dürfen nur regenerierbare Filter eingesetzt werden.
 
Literatur:
 
F. Nestler: Fach- u. Lb. der Textilreinigung (Wien 1981);
 K. D. Hasenclever u. J. Naumann: Textilpflege. Hb. für das Textilreinigungsgewerbe (21986);
 
Anforderungen beim Einsatz von Kohlenwasserstofflösemitteln (KWL) in Chemischreinigungen, hg. vom Länderausschuß für Immissionsschutz (1994).

Universal-Lexikon. 2012.