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Blindversuch
Blịnd|ver|such; Syn.: Leerversuch, (veraltet:) Blindprobe: zu Kontrollzwecken unter praxisidentischen Bedingungen, aber unter Benutzung eines wirkstofffreien Blind-, Schein-, Leerpräparates ( Placebo) durchgeführtes Experiment.

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Blindversuch,
 
Versuch, bei dem der Einfluss der Versuchsbedingungen auf das Versuchsergebnis kontrolliert werden soll, v. a. bei der Prüfung von Arzneimitteln. Um etwaige Suggestionswirkungen feststellen zu können, werden die für die Untersuchung herangezogenen Personen - soweit dies vertretbar und möglich ist - im Unklaren darüber gelassen, ob sie eine Wirksubstanz oder ein Scheinpräparat (Placebo) erhalten haben. Im Doppelblindversuch ist auch der Untersuchungsleiter über die verabreichten Präparate nicht informiert.

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Blịnd|ver|such, der (Med., Pharm., Psych.): Versuch mit einer Versuchsanordnung, bei der die getesteten Personen darüber im Unklaren gelassen werden, ob es sich bei dem verabreichten Mittel um ein Medikament mit Wirkstoffen od. um ein Placebo handelt (bes. zur Prüfung der therapeutischen Wirksamkeit eines Medikaments).

Universal-Lexikon. 2012.