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Ạb|fall|ent|sor|gung, die:
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Abfallentsorgung,
mit dem Abfallgesetz vom 27. 8. 1986 eingeführter Begriff, der die Verwertung (Abfallverwertung) und Beseitigung (Abfallbeseitigung) einschließlich der hierzu erforderlichen Maßnahmen des Einsammelns, Beförderns, Behandelns und Lagerns von Abfällen umfasst; vorrangiges Ziel der Abfallentsorgung ist die Abfallverwertung.
Universal-Lexikon. 2012.