Zwẹck|spa|ren 〈n.; -s; unz.〉 das Sparen für einen bestimmten Zweck, z. B. Bausparen
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Zwecksparen,
im weiteren Sinn das auf ein bestimmtes Ziel gerichtete Sparen. So können z. B. durch den Abschluss von Bauspar- und Kapitallebensversicherungsverträgen durch regelmäßige Zahlung von Sparraten Geldbeträge angesammelt werden, die dann für den gewünschten Zweck (z. B. Hausbau, Altersversorgung) zur Verfügung stehen. Zwecksparen im engeren Sinn bezieht sich auf das eher kurzfristige Anschaffungssparen, d. h. das Sparen für den Kauf bestimmter Konsumgüter.
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Universal-Lexikon. 2012.