Zu|ge|winn 〈m. 1〉 zusätzlicher Wert, Gewinn (bes. während der Dauer einer Ehe); →a. Zugewinngemeinschaft
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Zu|ge|winn, der; -[e]s, -e:
etw. zusätzlich Gewonnenes, Erreichtes:
ein Z. an Freiheit, Vermögen;
die Partei erzielte bei den Wahlen leichte -e.
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Zugewinn,
der Betrag, um den das Vermögen eines Ehegatten bei Ende einer Ehe sein Vermögen, das er zu Beginn der Ehe besaß, übersteigt (eheliches Güterrecht).
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Universal-Lexikon. 2012.