Wụ̈n|schel|ru|te 〈f. 19〉 gegabelter Zweig, der von „Rutengängern“ mit beiden Händen waagerecht gehalten wird u. Bodenschätze, Wasservorkommen, Kraftfelder o. Ä. anzeigen soll (stark umstrittenes Verfahren)
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Wụ̈n|schel|ru|te, die [mhd. wünschelruote, aus: wünschel- (in Zus.) = Mittel, einen Wunsch zu erfüllen (zu ↑ wünschen) u. ↑ Rute]:
gegabelter Zweig od. gebogener Draht, der in den Händen eines Wünschelrutengängers über einer Wasser- od. Erzader ausschlagen soll.
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Wünschelrute,
Metallgerte oder gegabelter Zweig (oft vom Haselnussstrauch), der vom Rutengänger in beiden Händen im labilen Spannungsgleichgewicht gehalten wird und dessen »Ausschlag« bestimmte unterirdische »Reizzonen« (Wasser-, Erdöl-, Erzvorkommen) anzeigen soll. Eine wissenschaftliche Basis für etwaige Erfolge, von denen seit der Antike berichtet wird, gibt es nicht, wenngleich die Möglichkeit einer jeweiligen lokalen Potenzialänderung, die von entsprechend veranlagten Personen wahrgenommen wird (Radiästhesie), nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann.
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Wụ̈n|schel|ru|te, die [mhd. wünschelruote, aus: wünschel- (in Zus.) = Mittel, einen Wunsch zu erfüllen (zu ↑wünschen) u. ↑Rute]: gegabelter Zweig od. gebogener Draht, der in den Händen eines Wünschelrutengängers über einer Wasser- od. Erzader ausschlagen soll: Er fing an, selbst Versuche mit der W. zu machen, die ihm aber nicht gelungen sind (Plenzdorf, Legende 201).
Universal-Lexikon. 2012.